Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB für Endverbraucher

Für Bestellungen von Endverbrauchern im Online Shop der Firmen Gerig Musikverlage KG und Carlton Musikvertrieb GmbH gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Sidemton, welche für die Auslieferung an Endkunden zuständig ist.

  1. Allgemeines
    1. Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    2. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht – auch nicht stillschweigend bzw. durch unterlassenen Widerspruch – an, es sei denn, wir hätten den AGB des Kunden im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
    3. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung des Verkaufs oder der Lieferung der Ware zustande.
    4. Ergänzungen, Abänderungen, Nebenabreden sowie mündliche Vereinbarungen – jedweder Art – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  2. Preise
    1. Maßgeblich für den jeweiligen Auftrag sind die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise bzw. Preislisten, soweit nicht im Einzelfall der Bestellung eine von uns schriftlich bestätigte Sondervereinbarung zugrunde liegt.
    2. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, in den Rechnungen werden die jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuersätze getrennt ausgewiesen und sind Bestandteil der Gesamtrechnung.
    3. Die von uns berechneten Preise schließen nur die von Carlton an die GEMA im mechanischen Recht zum Vertrieb in der Bundesrepublik Deutschland (Inland) zu zahlenden Urheberrechtslizenzen ein.
    4. Bei Bestellung von einem Warenwert unter 25 Euro wird der Versand von pauschal 2,50 Euro auf Kosten und Rechnung des Bestellers durchgeführt. Bei einem Warenwert über 25 Euro wird der Versand portofrei ausgeführt. Mehrkosten, die durch besondere Wünsche des Bestellers hinsichtlich der Versendungsart entstehen, gehen zu dessen Lasten.
  3. Zahlungsbedingungen
    1. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt per Vorauskasse ohne Abzug oder per Bankeinzug (Schriftliches Einverständnis mit Unterschrift des Bestellers).
    2. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber, nicht an Erfüllung statt und unter Berechnung aller Einzugsspesen. Wechsel werden von Sidemton nicht entgegen genommen.
  4. Eigentumsvorbehalt
    1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
  5. Lieferung und Gefahrübergang
    1. Lieferung der bestellten Ware erfolgt sofort nach Zahlungseingang bzw. nach erfolgreichem Bankeinzug.
    2. Angegebene Lieferfristen sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand unser Lager oder das Herstellwerk verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft von uns mitgeteilt worden ist.
    3. Bei Arbeitskämpfen, höherer Gewalt, fehlender oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Dritte (z.B. das Presswerk) sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflußbereichs liegen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.
    4. Für die Überschreitung verbindlicher Lieferfristen sowie anfänglicher oder nachträglicher Unmöglichkeit bzw. Unvermögen zur Leistung haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    5. In den Fällen, in denen wir für das Überschreiten verbindlicher Lieferfristen sowie für die Unmöglichkeit bzw. das Unvermögen zur Leistungserbringung einzustehen haben, ist der Besteller nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns nach Fristüberschreitung schriftlich eine angemessene, zumindest einmonatige Nachfrist mit der ausdrücklichen Androhung gesetzt hat, nach fruchtlosem Fristablauf der Nachfrist von dem Vertrag zurückzutreten.
    6. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, oder beim Transport mit eigenen Beförderungsmitteln, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder aber des Herstellerwerkes, geht die Gefahr auf den Besteller über.
    7. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
    8. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so werden wir ihm ab dem siebten Tag – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe der Versandbereitschaft – die uns oder bei Dritten entstandenen Lagerkosten zum Selbstkostenpreis berechnen. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, nach Gewährung einer fruchtlos verlaufenen Nachfrist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Besteller mit angemessener Fristverlängerung zu beliefern.
  6. Gewährleistung und Haftung
    1. Die Lieferung von Waren erfolgt in einwandfreier Beschaffenheit. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Besteller offensichtliche oder erkennbare Mängel nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Waren an dem von dem Besteller vorgeschriebenen Bestimmungsort uns gegenüber schriftlich unter Beifügung des Lieferscheins rügt.
    2. Dasselbe gilt bei verdeckten Mängeln, welche auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb der genannten Frist entdeckt werden können, wenn diese nicht unverzüglich nach Entdeckung oder aber spätestens zwei Monate nach Eintreffen der Ware uns gegenüber schriftlich gerügt werden.
    3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn wir eine andere als die vertragsgemäße Ware liefern.
    4. Begründete Reklamationen werden entweder durch Ersatzlieferung oder aber durch Gutschrift behoben.
    5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche – gleichgültig ob aus unerlaubter Handlung oder einem sonstigen Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  7. Urheber- und Zeichenrecht
    1. Die Überspielung unserer Tonträger, ganz oder teilweise auf andere Ton- und Bildtonträger sowie andere Aufnahmeträger (z.B. Videosysteme) zu nicht privaten Zwecken ist verboten, soweit nicht §56 UrhG einschlägig ist.
    2. Dem Händler sind der Verleih und die Vermietung der von uns gelieferten Tonträger nicht gestattet.
    3. Auf und an den Waren unsererseits angebrachte integrierte Zeichen und Labels dürfen weder verändert noch entfernt werden.
    4. Unsere Tonträger werden für den Vertrieb innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geliefert. Der Weiterlieferung in einen anderen Mitgliedsstaat der EG können möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter entgegenstehen; eine Haftung für eine evtl. Inanspruchnahme der dort Berechtigten übernehmen wir nicht. Die Ausfuhr in Länder außerhalb der europäischen Gemeinschaft ist nicht zulässig.
  8. Umtausch und Rückgabe
    1. Der Umtausch oder die Rückgabe der bei uns bestellten Waren ist ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wird.
    2. Befindet sich die von uns gelieferte Ware nicht mehr in einem wiederverkaufsfähigen Zustand, kann die von uns erteilte Zustimmung zum Umtausch / Rückgabe jederzeit widerrufen werden. Bei beschädigten / preisausgezeichneten Hüllen werden Euro 0,50 pro Tonträger vom Gutschriftbetrag abgezogen. Dies gilt für CDs, Doppel-CDs und MCs. Rücksendungen von Waren erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Rücksendungen haben frei Haus ausschließlich an die Fa. Sidemton GmbH, Frankenforster Str. 21-25, 51427 Bergisch Gladbach, zu erfolgen.
    3. Waren, die sich nicht mehr in unserem Lieferprogramm befinden, Lowpreisprodukte sowie Tonträger, die außerhalb unseres Standardlieferprogramms individuell für einen Besteller zusammengestellt und hergestellt wurden, sind ausnahmslos von einem Umtausch- oder einer Rückgabe ausgeschlossen.
  9. Schlußbestimmungen
    1. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, und zwar unter Ausschluß des CISG-Abkommens vom 1.1.1991.
    2. Erfüllungsort für beide Parteien ist Bergisch Gladbach, Gerichtsstand – auch für Klagen im Urkunden – und Wechselprozeß – ist nach unserer Wahl entweder Bergisch Gladbach oder das sachlich zuständige Gericht am Wohnsitz unseres Vertragspartners.
    3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht.

Für den Noten- und Buchhandel

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Musikverlage Hans Gerig KG

  1. Allgemeines
    1. Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
    2. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht – auch nicht stillschweigend bzw. durch unterlassenen Widerspruch – an, es sei denn, wir hätten den AGB des Kunden im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
    3. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung des Verkaufs oder der Lieferung der Ware zustande.
    4. Alle unsere Lieferungen an den Einzelhändler erfolgen zum Zweck der Weiterlieferung an den Endverbraucher. Die Weiterlieferung an andere Abnehmer ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Ausgenommen sind Großhändler.
    5. Ergänzungen, Abänderungen, Nebenabreden sowie mündliche Vereinbarungen – jedweder Art – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  2. Preise/Ladenpreisbindung
    1. Maßgeblich für den jeweiligen Auftrag sind die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise bzw. Preislisten.
    2. Der Händler verpflichtet sich mit der Unterzeichnung des Sammelrevers des Deutschen Musikverleger Verbands und dem Bezug der Waren, die von GERIG vorgegebenen Ladenpreise beim Weiterverkauf an Dritte ohne Ausnahme einzuhalten (Ladenpreisbindung). Für Zwischenhändler gelten die Ladenverkaufspreise als Bezugsgröße zur Gewährung eines Handelsrabatts.
    3. Alle Preise sind Ladenverkaufspreise inklusive Mehrwertsteuer. In den Rechnungen werden die jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuersätze getrennt ausgewiesen und sind Bestandteil der Gesamtrechnung.
    4. Zur Wahrung einer Handelsspanne gewährt GERIG dem Händler einen artikelbezogenen Handelsrabatt auf den Ladenverkaufspreis.
    5. Die Warenlieferung erfolgt je nach Lieferumfang auf dem kostengünstigsten Speditionsweg per Paketdienst, Post oder Spedition. Die Lieferungskosten gehen zu Lasten des Bestellers und werden auf der Lieferrechnung als separater Posten ausgewiesen.
  3. Zahlungsbedingungen
    1. Die Zahlung des Kaufpreises hat – sofern nichts anderes vereinbart ist – spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto in bar oder aber auf unser Konto zu erfolgen.
    2. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber, nicht an Erfüllung statt und unter Berechnung aller Einzugsspesen. Wechsel werden von GERIG nicht entgegengenommen.
    3. Zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
    4. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle unsere Forderungen sofort fällig.
    5. In diesem Fall berechnen wir – vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens – Verzugszinsen von mindestens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, in jedem Fall jedoch mindestens 6%. Dasselbe gilt für den Fall, dass wir dem Besteller Zahlungen stunden.
    6. Im Falle des Verzugs sowie bei Vorliegen von Umständen, die nach Vertragsabschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Kunden nach bankgemäßen Gesichtspunkten in Frage stellen, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist hierzu vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
    7. In allen Fällen, in denen wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen, berechnen wir – vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens – 20% des Nettokaufpreises als pauschalierten Schadensersatz, wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, im Einzelfall nachzuweisen, dass tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Eigentumsvorbehalt
    1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
    2. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Einhaltung der in II.2. genannten Ladenpreisbindung weiterzuveräußern. Ein ordnungsgemäßer Geschäftsgang in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn bei Veräußerung des Bestellers die Abtretbarkeit seiner Forderung an Dritte ausgeschlossen ist und die Ladenpreisbindung nicht eingehalten wird.
    3. Im Falle der Veräußerung tritt der Kunde schon jetzt die hierdurch gegen Dritte erlangten Forderungen, und zwar in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware, an uns ab, ohne dass es hierzu einer gesonderten Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Auf Verlangen wird der Besteller seinem Schuldner die Abtretung bekannt geben und uns alle für die Einziehung dienlichen Auskünfte erteilen bzw. Unterlagen zugänglich machen.
    4. Soweit Ware in unserem Eigentum steht, verwahrt der Besteller sie für uns und haftet für den Verlust und Verschlechterung für jeden Grad von Verschulden auf seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, tritt für den Besteller bereits hiermit – ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf – sämtliche Schadensersatzansprüche, die diesem aus einer Beschädigung des Kaufgegenstandes gegen Dritte zustehen, in Höhe des noch offenen Kaufpreises an uns ab.
    5. übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit nach eigener Wahl zur Freigabe verpflichtet.
    6. Bei Zugriff Dritter auf uns gehörende Waren bzw. abgetretene Forderungen sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und Sicherungsabtretungen ist der Besteller in Bezug auf unser Eigentum bzw. unseren Eigentumsanteil bzw. die uns abgetretene Kaufpreisforderung oder den Kaufpreisanteil berechtigt.
    7. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die vorstehenden Sorgfaltsverpflichtungen oder aber ist eine Alternative gem. Ziff. 4 und 6 erfüllt, so können wir die Weiterveräußerung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware sowie die Einzugsermächtigung in Bezug auf die uns sicherungshalber abgetretenen Forderungen widerrufen. Außerdem sind wir in diesen Fällen berechtigt, die sofortige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware auf Kosten des Bestellers zu verlangen, wobei die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt. Lager-, Transport- und sonstige durch die Rücknahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
  5. Lieferung und Gefahrübergang
    1. Angegebene Lieferfristen sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand unser Lager oder das Herstellwerk verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft von uns mitgeteilt worden ist.
    2. Bei Arbeitskämpfen, höherer Gewalt, fehlender oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Dritte (z. B. Druckerei, Buchbinder, Presswerk) sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.
    3. Für die überschreitung verbindlicher Lieferfristen sowie anfänglicher oder nachträglicher Unmöglichkeit bzw. Unvermögen zur Leistung haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    4. In den Fällen, in denen wir für das überschreiten verbindlicher Lieferfristen sowie für die Unmöglichkeit bzw. das Unvermögen zur Leistungserbringung einzustehen haben, ist der Besteller nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns nach Fristüberschreitung schriftlich eine angemessene, zumindest einmonatige Nachfrist mit der ausdrücklichen Androhung gesetzt hat, nach fruchtlosem Fristablauf der Nachfrist von dem Vertrag zurückzutreten.
    5. Mit der übergabe des Liefergegenstands an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, oder beim Transport mit eigenen Beförderungsmitteln, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder aber des Herstellerwerkes, geht die Gefahr auf den Besteller über.
    6. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
    7. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so werden wir ihm ab dem siebten Tag – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe der Versandbereitschaft – die uns oder bei Dritten entstandenen Lagerkosten zum Selbstkostenpreis berechnen. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, nach Gewährung einer fruchtlos verlaufenen Nachfrist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Besteller mit angemessener Fristverlängerung zu beliefern.
  6. Gewährleistung und Haftung
    1. Die Lieferung von Waren erfolgt in einwandfreier Beschaffenheit. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Besteller offensichtliche oder erkennbare Mängel nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Waren an dem von dem Besteller vorgeschriebenen Bestimmungsort uns gegenüber schriftlich unter Beifügung des Lieferscheins rügt. Im Falle der Forderung nach schriftlicher Quittierung der Lieferung durch Spedition bzw. Paketdienst wird die sofortige Mängelrüge gegenüber dem überbringer erforderlich.
    2. Dasselbe gilt bei verdeckten Mängeln, welche auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb der genannten Frist entdeckt werden können, wenn diese nicht unverzüglich nach Entdeckung oder aber spätestens zwei Monate nach Eintreffen der Ware uns gegenüber schriftlich gerügt werden.
    3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn wir eine andere als die vertragsgemäße Ware liefern.
    4. Begründete Reklamationen werden entweder durch Ersatzlieferung oder aber durch Gutschrift behoben.
    5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche – gleichgültig ob aus unerlaubter Handlung oder einem sonstigen Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  7. Urheber- und Zeichenrecht
    1. Die Vervielfältigung der GERIG-Publikationen oder nach ihnen hergestellter Fassungen und deren Verbreitung in eigenen oder fremden periodischen oder nicht periodischen Druckschriften und/oder in besonderen Verfahren wie fotomechanischem Nachdruck, Fotokopie, Mikrokopie, Blindenschrift, elektronischer Datenaufzeichnung einschließlich Programmierung, Speicherung und übertragung auf weitere Daten-/Bild- und/oder Tonträger und/oder audiovisueller Medien in körperlicher Form sowie in unkörperlicher Form wie z. B. Online-Systeme ist verboten, soweit nicht §56 UrhG einschlägig ist.
    2. Dem Händler sind der Verleih und die Vermietung der von uns gelieferten Waren nicht gestattet.
    3. Auf und an den Waren unsererseits angebrachte integrierte Zeichen und Labels dürfen weder verändert noch entfernt werden.
    4. Unsere Waren werden für den Vertrieb innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, österreich und der Schweiz geliefert. Der Weiterlieferung in einen anderen Mitgliedsstaat der EG können möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter entgegenstehen; eine Haftung für eine evtl. Inanspruchnahme der dort Berechtigten übernehmen wir nicht. Die Ausfuhr in Länder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft ist nicht zulässig.
  8. Umtausch und Rückgabe
    1. Der Umtausch oder die Rückgabe der bei uns bestellten Waren ist ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wird.
    2. Befindet sich die von uns gelieferte Ware nicht mehr in einem wiederverkaufsfähigen Zustand, kann die von uns erteilte Zustimmung zum Umtausch bzw. zur Rückgabe jederzeit widerrufen werden.
    3. Rücksendungen von Waren erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Rücksendungen haben frei Haus ausschließlich an die Fa. Musikverlage Hans Gerig KG, Frankenforster Str. 21-25, 51427 Bergisch Gladbach, zu erfolgen.
    4. Waren, die sich nicht mehr in unserem Lieferprogramm befinden, sind ausnahmslos von einem Umtausch- oder einer Rückgabe ausgeschlossen.
  9. Schlussbestimmungen
    1. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, und zwar unter Ausschluß des CISGAbkommens vom 1.1.1991.
    2. Erfüllungsort für beide Parteien ist Bergisch Gladbach, Gerichtsstand – auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess – ist nach unserer Wahl entweder Bergisch Gladbach oder das sachlich zuständige Gericht am Wohnsitz unseres Vertragspartners.
    3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht.

Für den Tonträgerhandel

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Carlton Musikvertrieb GmbH

  1. Allgemeines
    1. Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    2. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht – auch nicht stillschweigend bzw. durch unterlassenen Widerspruch – an, es sei denn, wir hätten den AGB des Kunden im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
    3. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung des Verkaufs oder der Lieferung der Ware zustande.
    4. Alle unsere Lieferungen an den Einzelhändler erfolgen zum Zwecke der Weiterlieferung an den Endverbraucher. Die Weiterlieferung an andere Abnehmer ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Ausgenommen sind Großhändler.
    5. Ergänzungen, Abänderungen, Nebenabreden sowie mündliche Vereinbarungen – jedweder Art – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  2. Preise
    1. Maßgeblich für den jeweiligen Auftrag sind die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise bzw. Preislisten, soweit nicht im Einzelfall der Bestellung eine von uns schriftlich bestätigte Sondervereinbarung zugrunde liegt.
    2. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, in den Rechnungen werden die jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuersätze getrennt ausgewiesen und sind Bestandteil der Gesamtrechnung.
    3. Die von uns berechneten Preise schließen nur die von Carlton an die GEMA im mechanischen Recht zum Vertrieb in der Bundesrepublik Deutschland (Inland) zu zahlenden Urheberrechtslizenzen ein.
    4. Bei einer Bestellung von Waren ab einem Nettowarenwert von 50,- Euro erfolgt die Lieferung porto- und verpackungsfrei, bei einer Unterschreitung dieses Nettowarenwertes wird der Versand auf Kosten und Rechnung des Bestellers durchgeführt. Mehrkosten, die durch besondere Wünsche des Bestellers hinsichtlich der Versendungsart entstehen, gehen zu dessen Lasten.
  3. Zahlungsbedingungen
    1. Die Zahlung des Kaufpreises hat – sofern nichts anderes vereinbart ist – spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in bar oder aber auf unser Konto zu erfolgen.
    2. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber, nicht an Erfüllung statt und unter Berechnung aller Einzugsspesen. Wechsel werden von Carlton nicht entgegen genommen.
    3. Zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
    4. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle unsere Forderungen sofort fällig.
    5. In diesem Fall berechnen wir – vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens – Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a.. Dasselbe gilt für den Fall, daß wir dem Besteller Zahlungen stunden. Pro zugestellter Mahnung werden ausserdem 2,50 Euro Mahnkosten fällig.
    6. Im Falle des Verzuges sowie bei Vorliegen von Umständen, die nach Vertragsabschluß bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des Kunden nach bankgemäßen Gesichtspunkten in Frage stellen, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist hierzu vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
    7. In allen Fällen, in denen wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen, berechnen wir – vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens – 20% des Nettokaufpreises als pauschalierten Schadensersatz, wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, im Einzelfall nachzuweisen, daß tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Eigentumsvorbehalt
    1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
    2. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Ein ordnungsgemäßer Geschäftsgang in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn bei Veräußerung des Bestellers die Abtretbarkeit seiner Forderung an Dritte ausgeschlossen ist.
    3. Im Falle der Veräußerung tritt der Kunde schon jetzt die hierdurch gegen Dritte erlangten Forderungen und zwar in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware, an uns ab, ohne daß es hierzu einer gesonderten Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Auf Verlangen wird der Besteller seinem Schuldner die Abtretung bekanntgegeben und uns alle für die Einziehung dienlichen Auskünfte erteilen bzw. Unterlagen zugänglich machen.
    4. Soweit Ware in unserem Eigentum steht, verwahrt der Besteller sie für uns und haftet für den Verlust und Verschlechterung für jeden Grad von Verschulden auf seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, tritt für den Besteller bereits hiermit – ohne daß es einer gesonderten Vereinbarung bedarf – sämtliche Schadensersatzansprüche, die diesem aus einer Beschädigung des Kaufgegenstandes gegen Dritte zustehen, in Höhe des noch offenen Kaufpreises an uns ab.
    5. übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit nach eigener Wahl zur Freigabe verpflichtet.
    6. Bei Zugriff Dritter auf uns gehörende Waren bzw. abgetretene Forderungen sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und Sicherungsabtretungen ist der Besteller in Bezug auf unser Eigentum bzw. unseren Eigentumsanteil bzw. die uns abgetretene Kaufpreisforderung oder den Kaufpreisanteil berechtigt.
    7. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die vorstehenden Sorgfaltsverplichtungen oder aber ist eine Alternative gem. Ziff. 4 und 6 erfüllt, so können wir die Weiterveräußerung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware sowie die Einzugsermächtigung in bezug auf die uns sicherungshalber abgetretenen Forderungen widerrufen. Außerdem sind wir in diesen Fällen berechtigt, die sofortige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware auf Kosten des Bestellers zu verlangen, wobei die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt. Lager-, Transport- und sonstige durch die Rücknahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
  5. Lieferung und Gefahrübergang
    1. Angegebene Lieferfristen sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand unser Lager oder das Herstellwerk verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft von uns mitgeteilt worden ist.
    2. Bei Arbeitskämpfen, höherer Gewalt, fehlender oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Dritte (z.B. das Presswerk) sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflußbereichs liegen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.
    3. Für die überschreitung verbindlicher Lieferfristen sowie anfänglicher oder nachträglicher Unmöglichkeit bzw. Unvermögen zur Leistung haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    4. In den Fällen, in denen wir für das überschreiten verbindlicher Lieferfristen sowie für die Unmöglichkeit bzw. das Unvermögen zur Leistungserbringung einzustehen haben, ist der Besteller nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns nach Fristüberschreitung schriftlich eine angemessene, zumindest einmonatige Nachfrist mit der ausdrücklichen Androhung gesetzt hat, nach fruchtlosem Fristablauf der Nachfrist von dem Vertrag zurückzutreten.
    5. Mit der übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, oder beim Transport mit eigenen Beförderungsmitteln, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder aber des Herstellerwerkes, geht die Gefahr auf den Besteller über.
    6. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
    7. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so werden wir ihm ab dem siebten Tag – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe der Versandbereitschaft – die uns oder bei Dritten entstandenen Lagerkosten zum Selbstkostenpreis berechnen. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, nach Gewährung einer fruchtlos verlaufenen Nachfrist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Besteller mit angemessener Fristverlängerung zu beliefern.
  6. Gewährleistung und Haftung
    1. Die Lieferung von Waren erfolgt in einwandfreier Beschaffenheit. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Besteller offensichtliche oder erkennbare Mängel nicht innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Waren an dem von dem Besteller vorgeschriebenen Bestimmungsort uns gegenüber schriftlich unter Beifügung des Lieferscheins rügt.
    2. Dasselbe gilt bei verdeckten Mängeln, welche auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb der genannten Frist entdeckt werden können, wenn diese nicht unverzüglich nach Entdeckung oder aber spätestens zwei Monate nach Eintreffen der Ware uns gegenüber schriftlich gerügt werden.
    3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn wir eine andere als die vertragsgemäße Ware liefern.
    4. Begründete Reklamationen werden entweder durch Ersatzlieferung oder aber durch Gutschrift behoben.
    5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche – gleichgültig ob aus unerlaubter Handlung oder einem sonstigen Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  7. Urheber- und Zeichenrecht
    1. Die überspielung unserer Tonträger, ganz oder teilweise auf andere Ton- und Bildtonträger sowie andere Aufnahmeträger (z.B. Videosysteme) zu nicht privaten Zwecken ist verboten, soweit nicht §56 UrhG einschlägig ist.
    2. Dem Händler sind der Verleih und die Vermietung der von uns gelieferten Tonträger nicht gestattet.
    3. Auf und an den Waren unsererseits angebrachte integrierte Zeichen und Labels dürfen weder verändert noch entfernt werden.
    4. Unsere Tonträger werden für den Vertrieb innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geliefert. Der Weiterlieferung in einen anderen Mitgliedsstaat der EG können möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter entgegenstehen; eine Haftung für eine evtl. Inanspruchnahme der dort Berechtigten übernehmen wir nicht. Die Ausfuhr in Länder außerhalb der europäischen Gemeinschaft ist nicht zulässig.
  8. Umtausch und Rückgabe
    1. Der Umtausch oder die Rückgabe der bei uns bestellten Waren ist ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wird.
    2. Befindet sich die von uns gelieferte Ware nicht mehr in einem wiederverkaufsfähigen Zustand, kann die von uns erteilte Zustimmung zum Umtausch / Rückgabe jederzeit widerrufen werden. Bei beschädigten / preisausgezeichneten Hüllen werden Euro 0,50 pro Tonträger vom Gutschriftbetrag abgezogen. Dies gilt für CDs, Doppel-CDs und MCs.
    3. Rücksendungen von Waren erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Rücksendungen haben frei Haus ausschließlich an die Fa. Carlton Musikvertrieb GmbH, Frankenforster Str. 21-25, 51427 Bergisch Gladbach, zu erfolgen. Saisonale Ware (Karneval) ist bis zum 31. März der jeweiligen Saison an Carlton Musikvertrieb GmbH zu remittieren. Nach diesem Termin kann die Fa. Carlton Musikvertrieb GmbH die Rücknahme nicht mehr garantieren.
    4. Waren, die sich nicht mehr in unserem Lieferprogramm befinden, Lowpreisprodukte sowie Tonträger, die außerhalb unseres Standardlieferprogramms individuell für einen Besteller zusammengestellt und hergestellt wurden, sind ausnahmslos von einem Umtausch- oder einer Rückgabe ausgeschlossen.
  9. Schlußbestimmungen
    1. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, und zwar unter Ausschluß des CISG-Abkommens vom 1.1.1991.
    2. Erfüllungsort für beide Parteien ist Bergisch Gladbach, Gerichtsstand – auch für Klagen im Urkunden – und Wechselprozeß – ist nach unserer Wahl entweder Bergisch Gladbach oder das sachlich zuständige Gericht am Wohnsitz unseres Vertragspartners.
    3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht.